Kosten

Privat Versicherte und Beihilfe
Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet werden. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar sowie die Abrechnungsempfehlungen seit dem 01.07.2024.
Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden. Nicht jede private Versicherung deckt Psychotherapie ab. Manche private Versicherungen zahlten Psychotherapie nur bei ärztlichen und nicht bei psychologischen Psychotherapeuten. Bei PKV- und Beihilfe-Versicherten gelten die individuellen Tarife! Beachten Sie also, dass die Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang von Ihrer Krankversicherung erstattet werden.
Zuzahlung nach §2 GOÄ zum Beispiel bei probatorischen Sitzungen (GOP-Ziffer: 870) und LZT-Sitzungen (GOP-Ziffer: 870):
Die GOP-Ziffer 870 mit Faktor 3,1 zu 135,53 Euro statt Faktor 2,3 zu 100,55 Euro ergibt eine Zuzahlung von 34,98 Euro ab der 25. Sitzung und je probatorische Sitzung.
Sollte Ihre PKV/Beihilfe sich nicht an die neuen Abrechnungsempfehlungen halten, können Sie diesen Fall bei der BPtK melden: info@bptk.de.
Honorar- und Leistungsübersicht nach GOP (§2 GOÄ):
Selbstzahler*innen
Als Selbstzahler*in haben Sie den Vorteil ohne Angaben gegenüber Ihrer Versicherung und ohne Limitierung der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können. Sie tragen die Kosten selbst. Diese werden nicht von Ihrer Krankenversicherung erstattet.
Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024:
Ein psychotherapeutisches Erstgespräch/ 1. Sprechstunde (50 Min.) stelle ich mit 134,06 Euro in Rechnung. Diesen Betrag können Sie im Anschluss überweisen.
Alle weiteren Honorar- und Leistungspositionen entnehmen Sie bitte der „PDF Honorarübersicht“ (siehe oben).
Gesetzlich Versicherte
Ich habe eine Privatpraxis und besitze keine Kassenzulassung!
Ich habe jedoch einen Selektivvertrag mit der Bahn BKK und kann mit der Behandlung von Versicherten der Bahn BKK problemlos beginnen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich zuvor die Zusage seitens der Bahn BKK geholt haben und mir einen aktuellen Überweisungsschein für Psychotherapie von einem Arzt/einer Ärztin mitbringen! Ein Wechsel zur Bahn BKK kann Ihnen also zum Beispiel einen schnelleren Beginn von Psychotherapie ermöglichen.
Auch bei anderen Krankenkassen kann die Beantragung gelingen, denn…
… bei gesetzlich Versicherten könnten Behandlungshonorare in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Dies muss jedoch im Vorfeld beantragt werden. Schreiben Sie mich gerne an und ich sende Ihnen alle nötige Unterlagen zu, damit Sie solche einen Antrag gut vorbereiten können. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Nicht jede GKV bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, obwohl Patient*innen keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bekommen und das System versagt.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch nötig ist, wenn Sie und ich einen Antrag auf Kostenerstattung versuchen wollen. Dieses Erstgespräch wird nicht von Ihrer GKV erstattet und muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten belaufen sich auf 134,06 € (50 Min.). Alternativ biete ich gesetzlich Versicherten ein kostenloses kurzes Telefonat bezüglich einer möglichen Antragstellung an.
Kooperativere Krankenkassen können sein:
AOK Bayern, AOK NordOst, AOK Plus, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Rheinland/Saarland, AOK Sachsen-Anhalt, Audi BKK, Bergische Krankenkasse, BIG direkt gesund, BKK 24, BKK Continentale, BKK firmus, BKK Linde, BKK R+V, BKK ZF & Partner, HKK, Knappschaft, mhplus BKK, SBK, Viactiv BKK, Vivida BKK