Kosten

Privat Versicherte und Beihilfe

Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet werden. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung.

NEU! Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart. Diese führen zu einer angemesseneren Vergütung einzelner Leistungen und entlasten Versicherte deutlicher bezüglich bisher eventuell fällig werdender Zuzahlungen.

Es ist dennoch sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden. Noch sind nicht alle über die Änderungen seit dem 01.07.2024 informiert und bei PKV-Versicherten gelten weiterhin die individuellen Tarife!

Nicht jede private Versicherung deckt Psychotherapie ab. Manche private Versicherungen zahlten Psychotherapie nur bei ärztlichen und nicht bei psychologischen Psychotherapeuten.

die Beihilfen ermöglichen nun
3x 50 Minuten Sprechstunde,
5x 50 Minuten probatorische Sitzungen,
1x biografische Anamnesesitzung sowie
24x 50 Minuten Kurzzeittherapiesitzungen.
Die Kosten hierfür werden nun seit dem 01.07.2024 in voller Höhe übernommen. Eine Ausnahme bilden jedoch bei PKV und Beihilfe die probatorischen Sitzungen sowie eine Weiterbehandlung über die Kurzzeittherapie hinaus als Langzeittherapie. Hier werden weiter Zuzahlungen nötig werden, da diese Sitzungen noch nach den alten Abrechnungsgrundlagen honoriert werden. Auf Grund einer weiteren neuen abrechenbaren Ziffer wird diese Zuzahlung aber wahrscheinlich deutlich geringer ausfallen als die bisher angegebenen 52,45 € und sich voraussichtlich bezogen auf den 2,9 fachen GOP-Satz (126,78 €) auf 26,23 € je Sitzung Probatorik und je Sitzung Langzeittherapie belaufen. Bisher galt:

Zudem kam es vor, dass Sie eventuell einen gewissen Anteil der Rechnung (52,45€ je Sitzung) selbst tragen müssen, da die meisten Versicherungen nur den veralteten 2,3fachen GOP-Satz (100,55 €) zahlen. Ich stelle immer den vollen Betrag in Rechnung (3,5facher GOP-Satz = 153€, siehe unten) bzw. werde die Honorare noch nach neuer Abrechnungsempfehlung anpassen, sobald alle Details bekannt sind, und dies hier schnellstmöglich einpflegen.

altes Kostenbeispiel im Überblick nach GOP:

HäufigkeitGOP ZifferFaktorLeistungLeistung in €
5x zu Beginn8703,5Probatorische Sitzung (VT, 50 Min.)*je 153
nach Absprache8703,5Psychotherapeutische Sitzung (VT, 50 Min.)*je 153
bis zu 1x monatlich12,3Beratung – auch mittels Telefon10,73
wenn gewünscht32,3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Telefon20,11
wenn gewünscht752,3Befundbericht17,43
1-3 zu Therapiebeginn8561,8Testdiagnostikje 12,17
1x (meist 6. Sitzung)8603,5Biografische Anamnese**187,69
1-28083,5Einleitung gutachterpflichtiger Therapie, einschließlich Bericht an den Gutachter***je 81,60
*die Differenz von 52,45 € je Sitzung (zum 2,3fachen GOP-Satz = 100,55 €) wird wahrscheinlich nicht von der Versicherung übernommen und muss selbst getragen werden
**die Differenz von 64,35 € (zum 2,3fachen GOP-Satz = 123,34 €) wird wahrscheinlich nicht von der Versicherung übernommen und muss selbst getragen werden
*** ggf. einmalig im Rahmen der Probatorik; oder nochmals bei Indikation einer Fortführung; die Differenz von 27,98 € (zum 2,3fachen GOP-Satz = 53,62 €) wird wahrscheinlich nicht von der Versicherung übernommen und muss selbst getragen werden

Selbstzahler*innen

Als Selbstzahler*in haben Sie den Vorteil ohne Angaben gegenüber Ihrer Versicherung, dem Arbeitgeber (beispielsweise bei einer gewünschten Verbeamtung) und ohne Limitierung der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können.

Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP):

Ein psychotherapeutisches Erstgespräch (50 minütige erste probatorische Sitzung) stelle ich nach individueller Honorarvereinbarung mit 153 Euro in Rechnung (3,5facher GOP-Satz). Diesen Betrag können Sie im Anschluss überweisen. Bei reinen online Therapiesitzungen arbeite ich gegebenenfalls mit einer Vorabüberweisung oder wöchentlichen Rechnungen.

Kostenbeispiel im Überblick nach GOP:

HäufigkeitGOP ZifferFaktorLeistungLeistung in €
5x zu Beginn8703,5Probatorische Sitzung (VT, 50 Min.)je 153
nach Absprache8703,5Psychotherapeutische Sitzung (VT, 50 Min.)je 153
bis zu 1x monatlich12,3Beratung – auch mittels Telefon10,73
wenn gewünscht32,3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Telefon20,11
wenn gewünscht752,3Befundbericht17,43
1-3 zu Therapiebeginn8561,8Testdiagnostikje 12,17
1x (meist 6. Sitzung)8603,5Biografische Anamnese187,69

Gesetzlich Versicherte

Ich habe eine Privatpraxis und besitze keine Kassenzulassung!

Ich habe jedoch einen Selektivvertrag mit der Bahn BKK und kann mit der Behandlung von Versicherten der Bahn BKK problemlos beginnen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich zuvor die Zusage seitens der Bahn BKK geholt haben und mir einen aktuellen Überweisungsschein für Psychotherapie von einem Arzt/einer Ärztin mitbringen!

Auch bei anderen Krankenkassen kann die Beantragung gelingen, denn…

… bei gesetzlich Versicherten könnten Behandlungshonorare in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Dies muss jedoch im Vorfeld beantragt werden. Dabei helfe ich Ihnen gerne.

Nicht jede GKV bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, obwohl Patient*innen keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bekommen.

Kooperativere Krankenkassen können sein:
Actimondo – AOK Bayern – AOK Niedersachsen – AOK Nord Ost – AOK Nord West – AOK Rheinland/Hamburg – AOK Sachsen-Anhalt – AOK Baden Württemberg – Audi BKK – Bahn BKK – Bergische Krankenkasse – BIG direkt gesund – BKK 24 – BKK Advita – BKK Bertelsmann – BKK Continentale – BKK Diakonie – BKK firmus – BKK Freudenberg – BKK Gildenmeister Seidensticker – BKK mobil oil – BKK novitas – BKK Pronova – BKK Provita – BKK R+V – BKK Viactiv – BMW BKK – Daimler BKK – Debeka BKK – Knappschaft – mhplus BKK – Salus BKK – Schwenninger BKK – Siemens BKK – Techniker Krankenkasse – TUI BKK – Vivida BKK

Ich freue mich, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie mich gerne an.