Psychotherapie

Therapiedauer

Eine Einzelherapiesitzung umfasst 50 Minuten.

Die 10 Minuten zwischen den Therapiestunden dienen der Vor- und Nachbereitung. Damit diese Vor- und Nachbereitungszeit all meinen Patient*innen zu Teil wird, bitte ich Sie immer erst zur vereinbarten Zeit zu klingeln.

Sie brauchen nicht früher kommen!

Therapiedauer privat Versicherte und Beihilfe

Wie viele probatorische Sitzungen („Kennenlernegespräche“, meist 5 Stück) und anschließende Therapiesitzungen Ihre Versicherung übernimmt, sollten Sie vor einem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung klären.

Therapiedauer Selbstzahler*innen

Da Sie die Kosten für die Therapiesitzungen selbst tragen, richtet sich der Umfang nach Ihnen. Dennoch sollten Sie sich an der Therapiedauer „gesetzlich Versicherte“ orientieren, da Psychotherapie je nach Behandlungsanliegen die Dauer einer Kurz- oder Langzeittherapie umfassen kann.

Therapiedauer gesetzlich Versicherte

Sollte Ihre Versicherung dem Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis zustimmen, ist folgender Therapieumfang üblich:

  • 4 probatorische Sitzungen
  • 12 Kurzzeittherapiesitzungen – erste Hälfte
  • 12 Kurzzeittherapiesitzungen – zweite Hälfte
  • insgesamt bis zu 60 Therapiesitzungen bei einer Langzeittherapie
  • eine Verlängerung auf 80 Therapiesitzung ist in begründeten Fällen möglich

Ihre persönlichen Notizen:

Ich empfehle meinen Patient*innen sich vor und nach einer Therapiestunde ausreichend Zeit zu nehmen, um sich zu überlegen, was in der Sitzung Thema sein darf und um im Anschluss das Besprochene nachklingen zu lassen.

​Viele meiner Patient*innen machen sich während der Sitzung oder danach Notizen zu ihren Gedanken, Einsichten, Vorhaben und ähnlichem. Denn schnell kann dies nach einer Therapiestunde im Alltag in Vergessenheit geraten.

Ich freue mich, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie mich gerne an.